Allgmeine Geschäftsbedingungen
Transparent. Fair. Freundschaftlich.
Bei SmartIT gibt es nichts zu verstecken. Das Kleingedruckte wird gross geschrieben. Wenn immer möglich suchen wir Lösungen, die ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auskommen: freundschaftlich, fair, von Partner zu Partner.1 Einleitung
SmartIT Services AG (nachfolgend SmartIT) bietet Ihnen (nachfolgend Kunde) ein umfassendes Dienstleistungs Portfolio. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen IT-Projekte und IT-Betrieb. SmartIT erbringt ihre Dienstleistungen persönlich, unkompliziert und mit viel Engagement.Diese AGB enthalten allgemeine Bestimmungen, die für alle Arbeiten von SmartIT Anwendung finden (Ziffer 1 und 2 sowie die Schlussbestimmungen in Ziffer 4). Zudem enthalten die AGB für die Hardware- und Softwarebeschaffung einen besonderen Teil (Ziffer 3), welcher den anderen AGB Bestimmungen beim Kauf von Hard- und Software vorgeht.
2 Allgemeiner Teil
2.1 Anwendungsbereich und GeltungDie AGB kommen als selbstständige Vertragsgrundlage oder als Vertragsbestandteil im Geschäftsverkehr zwischen der SmartIT und dem Kunden zur Anwendung. Die AGB sind integraler Bestandteil von sämtlichen Angeboten (Offerten), Auftragsbestätigungen und Verträgen zwischen dem Kunden und der SmartIT, soweit sie in der Offerte bzw. in den Verträgen zum Vertragsbestandteil erklärt wurden.
Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, richtet sich deren Geltungsordnung nachfolgender Reihenfolge:
- die individuellen Verträge und schriftlich festgehaltenen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen (insbesondere eine Auftragsbestätigung) gehen der Offerte und den AGB vor
- die Bestimmungen der Offerte gehen den AGB vor.
2.2 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder aus dem individuellen
Vertrag.
SmartIT ist berechtigt, Ihre Leistungen in geringfügig geänderter Form zu erbringen, wenn die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung beider Parteien für den Kunden zumutbar sind.
2.3 Verantwortung der SmartIT
SmartIT verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen (Beratung, Installation, Betrieb etc.). SmartIT ist insbesondere verantwortlich für einen wohlbedachten Projektablauf, das notwendige Anwendungs Know-how, die Angemessenheit der einzusetzenden Mittel, die sorgfältige Auswahl, Ausbildung und Anweisung zur fachgerechten Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeitenden oder eingesetzten Dritten, für die Geheimhaltung vertraulicher Informationen und die angemessene Information des Kunden. SmartIT übernimmt jedoch keine werkvertragliche Erfolgsgarantie für ein bestimmtes Arbeitsergebnis.
2.4 Leistungen durch Dritte
Die geschuldeten Leistungen werden in der Regel von SmartIT erbracht. SmartIT ist nach vorgängiger Orientierung und Einwilligung des Kunden berechtigt, die Leistungen auf eine von SmartIT autorisierte Partnerfirma zu übertragen. SmartIT steht einzig für die sorgfältige Auswahl der Partnerfirma ein.
2.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
IT-Projekte bedingen eine starke Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde hat insbesondere entscheidfähige Kontaktpersonen (inkl. Stellvertreter) zu bezeichnen, Arbeitsanweisungen zu erteilen, die Arbeiten zu prüfen und abzunehmen sowie den notwendigen Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen sicherzustellen. Kommt es trotz Aufforderungen von SmartIT zu Verzögerungen und Mehraufwänden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
2.6 Gegenseitige Informationspflichten
Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sind.
2.7 Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch Ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen, Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich der anderen Partei, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten oder einsehen und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses und dauert – solange daran ein berechtigtes Interesse besteht – auch nach dessen Beendigung an.
2.8 Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist die Sammlung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten notwendig. Zum Zweck der Vertragserfüllung erteilt der Kunde hierzu seine Genehmigung und ist einverstanden, dass die SmartIT und die mit ihr zusammenarbeitenden Unternehmungen auch einen Datentransfer an Dritte, allenfalls auch ins Ausland, vornehmen dürfen (z.B. bei Lizenzbestellungen).
SmartIT sorgt dabei durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes.
2.9 Termine
Termine werden individuell vereinbart. Sie werden angemessen verschoben:
falls SmartIT Angaben, die sie für die Ausführung der Arbeiten benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
- wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von SmartIT liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
SmartIT informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.
2.10 Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten nach Aufwand und zu folgenden Stundenansätzen
abgerechnet:
- Servicedesk CHF 135.00
- System Engineering + Support CHF 200.00
- Consulting + Projektleitung CHF 220.00
Reisezeit gilt dabei als Arbeitszeit. Spesen und Nebenkosten werden separat festgehalten und in Rechnung gestellt.
2.11 Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben von SmartIT verstehen sich immer zuzüglich MWSt. Bei Hard- und Softwarebeschaffungen werden die Transportkosten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Rechnungen für Leistungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 20 Tagen seit Rechnungsstellung zu begleichen.
Danach können Verzugszinse in Höhe von 4.5% p.a. verlangt werden, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. SmartIT hat zudem Anspruch auf Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.
2.12 Verrechnung
Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche des Kunden mit Gegenforderungen der SmartIT bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von SmartIT.
2.13 Haftung
Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet SmartIT nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, was vom Kunden zu beweisen ist. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen wegbedungen.
Ohne abweichende schriftliche Regelung ist der Kunde für die regelmässige Datensicherung zuständig. Unterlässt der Kunde diese Sicherung, ist ausschliesslich dieser für allfällige Datenverluste verantwortlich.
SmartIT übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden, welche durch Malware (Viren, Trojaner etc.) verursacht werden. SmartIT schliesst jede Haftung für Schäden beim Kunden, die von der Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten des Kunden, insbesondere aus der Pflicht zur rechtzeitigen und fehlerfreien Vornahme von Mitwirkungspflichten herrühren, aus.
SmartIT haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Ausfälle und zusätzliche Aufwendungen beim Kunden entstehen, falls diese durch Bedienungsfehler des Personals des Kunden oder durch Fehler in Maschinen, welche nicht unter der Wartungsverantwortung der SmartIT stehen verursacht worden sind. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Fehler der Eigensoftware des Kunden, bzw. von Dritten bezogener Hard-, Software oder Dienstleistungen verursacht worden sind.
SmartIT haftet explizit nicht für das Verschulden von Dritten (z.B. Hersteller oder Lieferanten). Der Kunde hat bei Hard- und Software oder Dienstleistungen Dritter keine Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber SmartIT. Die zur Analyse und Behebung des Problems notwendigen Arbeiten werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.